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  • Unfallversicherung

Alle Schulkinder sind gegen Unfälle durch die Gemeindeunfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf die Pause, den Schulweg und alle Veranstaltungen der Schule (Sportfeste, Besichtigungen, Wanderungen etc.). Wenn ein Kind einen Unfall hat (etwa auf dem Schulweg), müssen die Eltern die Schule sofort benachrichtigen. Sie unternimmt dann von sich aus alles Notwendige, um die zuständigen Stellen zu informieren, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann.

 

  • Unterrichtsmethoden

Die Schule hat die Aufgabe, Lernsituationen zu schaffen, die alle Schüler zum angemessenen Erfolg führen und ihnen Spielraum für selbsttätiges und soziales Lernen geben

Um diesen Forderungen der Richtlinien gerecht werden zu können, sollten die Lehrer ihre eigenen Methoden immer wieder überdenken und – falls erforderlich – neue Ansätze finden.

Unterrichtsmethoden wie Freie Arbeit, Wochenplanarbeit, Projektunterricht – sogenannte offene Unterrichtsformen – ermöglichen es, die Interessen und Bedürfnisse der Kinder besser zu berücksichtigen und ihnen Mitverantwortung für das eigene Lernen zu übertragen. Effizient ist Unterricht immer dann, wenn Schüler etwas so intensiv selbst lernen, dass sie es über einen längeren Zeitraum hin behalten.

Durch pädagogische Konferenzen, Fortbildungsveranstaltungen und das Lesen von Fachliteratur bemühen wir uns, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Wir werden auch in Zukunft stets versuchen, neue Erkenntnisse der Pädagogik in den Unterricht einfließen zu lassen, ohne aber auf Altbewährtes zu verzichten.

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